Infektionsschutzkonzept

für den Betrieb des Yachthafens, der Clubanlage

und der Bootsfahrschule des

Motor-Yacht-Clubs Heidelberg e.V. im ADAC

(Stand: März 2023)

 

Die Corona-Krise hat die Menschen lange Zeit in Atem gehalten, und alle Bereiche des Lebens waren in diesem Zusammenhang sehr lange von Auswirkungen und Einschränkungen betroffen. Für einen sicheren Betrieb wurden daher geeignete Schutzmaßnahmen für unsere Mitglieder und Besucher getroffen. Diese Maßnahmen haben sich bewährt und sollen auch nach Wegfall der entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.

Die Vorstandschaft des MYC Heidelberg ist sich der großen Verantwortung für seine Mitglieder und Besucher bewusst, und unabhängig davon, ob seitens der Landesregierung oder der Stadtverwaltung Heidelberg entsprechende Auflagen zum Infektionsschutz verbindlich eingeführt oder nur allgemein empfohlen werden, möchte die Vorstandschaft ein konkretes und detailliertes Konzept zum größtmöglichen Infektionsschutz ihrer Mitglieder einführen und umsetzen. Auch und gerade im MYC Heidelberg haben wir viele ältere und langjährige Mitglieder, auf die wir sehr stolz sind. Wir fühlen uns diesen und allen anderen Mitgliedern besonders verpflichtet und insbesondere der Gesundheitsschutz soll bei uns in den Mittelpunkt gestellt werden, damit wir unserem Hobby auch weiterhin nachgehen können. Sie werden regelmäßig weiter angepasst.

  • Der im Bezug auf Covid-19, aber auch ähnlich  ansteckende Erkrankungen (z.B. Influenza) wichtigste Übertragungsweg ist die sog. Tröpfcheninfektion, bei der Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben, anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden und so in die Schleimhäute der oberen Atemwege gelangen.
  • Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person kontaminiert wurden, sind als sog. Schmierinfektionen grundsätzlich denkbar. Eine Schmierinfektion erscheint insbesondere dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird.
  • Zu bedenken ist, dass auch weitere Infektionswege und -ketten möglich sein können

 

Unter Berücksichtigung dieser Risikobewertung basiert das vorliegende Hygienekonzept des MYC Heidelberg auf Maßnahmen und Schutzmöglichkeiten in den drei Hauptbereichen

     1. Hygieneschutz

     2. Ablauforganisatorische Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionsrisiken

     3. Infektionsschutzmaterialien

 

Mit diesen Kernpunkten für den Infektionsschutz beim MYC Heidelberg soll größtmöglicher Schutz in unserer Hafenanlage sichergestellt werden. 

Wir erachten es als selbstverständlich, dass -auch nach Ende der Pandemie- an Covid-19 erkrankte Personen, und Personen, die in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Corona Virus nachgewiesen wurde, nicht die Clubanlage betreten. Gleiches gilt für Personen, die grippeähnlichen Krankheitssymptome (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen) aufweisen!

 

1. Hygieneschutz

In der Gesellschaft sind „Nies- und Hustenetikette“ (Niesen/Husten in die Armbeuge), Wegfall des Händedrucks bei der Begrüßung und regelmäßiges, „richtiges“ Händewaschen weitgehend angekommen. Diese allgemeinverbindlichen Regelungen zum Hygiene-/Infektionsschutz möchten wir unseren Mitgliedern uneingeschränkt und weiterhin dringend anempfehlen.

Für den weitergehenden Hygieneschutz

  • ist in allen Bereichen (Dusche und Toilettenanlage, Zugang Clubhaus) zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten der Händereinigung und Trocknung Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen worden
  • während des Aufenthalts in der Hafenanlage ist es sinnvoll, bei Bedarf weiterhin Infektionsschutzmaterialien (Mund-/Nasenschutzmasken, ggf. Einmalhandschuhe) für den persönlichen Gebrauch mitzuführen.  Ein Vorrat derartiger Schutzmaterialien wird derzeit nur noch für besondere Fälle vom MYC vorgehalten.
  • ist es vernünftig, weiterhin möglichst großen Abstand von Personen insbesondere in den Innenräumen einzuhalten 
  • ist es Aufgabe der Clubhausbetreiber, geeignete Reinigungsintervalle nach Hygieneplan festzulegen und durchzuführen (s. auch Abschnitt 2b)

  

2. Ablauforganisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsrisiken

a) Durchgeführte Technisch – Organisatorische Maßnahmen (TOM) 

  • Anbringen von Handdesinfektionsspendern vor dem Zugang zum Clubhaus, auf den Toiletten, und beim Zugang zum Steg
  • Automatisierter Wasserlauf an den Handwaschbecken (Sensortechnik)
  • Anbringen eines für jeden deutlich erkennbaren Schildes mit dem Hinweis, dass das Betreten der Hafenanlage vor dem Hintergrund der vergangenen Corona-Krise auf eigene Gefahr und eigener Haftung erfolgt und die Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz zu beachten sind. 
  • Hinterlegung von Infektionsschutzmaterialien im Schulungsboot

 

b) Verhaltensorientierte Maßnahmen

  • Flächendesinfektion von gefliesten Böden im Clubhaus, in der Dusche, in den Toiletten und auf der Terrasse – 1 x wöchentlich
  • Desinfektion von allen Türgriffen (Zugang Clubhaus, Zugang Toiletten, Zugang Duschen, Zugang Steganlage) Handläufen und Schaltern – in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf
  • regelmäßige Desinfektion von Fenstergriffen, Stühlen und Tischen

Verantwortliche Umsetzung: Die Maßnahmen betreffen in erster Linie das Betreiben der Clubhausgaststätte. Der Clubhausbetreiber ist für die Einhaltung verantwortlich.

 

c) Maßnahmen in Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen (Ausbildungen SBF See, SBF Binnen, UBI, SRC, jeweils in Theorie und Praxis, Skipper- und Schleusentraining)

  • Die Raumausnutzung soll je nach Teilnehmerzahl in den einzelnen Kursen möglichst maximiert werden; 
  • Auf dem Schulboot sollen vor Praxisstunden eine Desinfektion des Innenraumes stattfinden
  • Vor jedem Wechsel der Fahrschüler ist das Ruder und die von den Fahrschülern und dem Praxisausbilder benutzen Schalter/Hebel sowie der Sitz mit Desinfektionstüchern zu reinigen

Verantwortliche Umsetzung: Der MYC-Ausbildungsleiter ist für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen und Regeln verantwortlich.

  

 

3.  Infektionsschutzmaterialien

  • Handdesinfektionsmittel / Desinfektionstücher
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Mund-/Nasenschutzmasken (für den akuten Bedarf)
  • Einmalhandschuhe (für den akuten Bedarf)

 

Die beschriebenen Maßnahmen und Regeln sind weiterhin sinnvoll. Auch nach dem derzeitigen Ende der Pandemie sind alle jeweils geltenden Vorschriften des Landes Baden-Württemberg und den Verfügungen der Stadt Heidelberg bezüglich Infektionsschutz zu beachten.

Mit dem Betreten unserer Anlage erklären sich alle Mitglieder und deren Gäste mit den oben genannten Regeln einverstanden. Um andere zu schützen, kann bei wiederholter Nichteinhaltung dieser Regeln ein Betretungsverbot unsere Anlage ausgesprochen werden.

Die Maßnahmen sind regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Vorstandssitzungen und werden gegebenenfalls erweitert oder zurückgenommen. Für die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen ist die gesamte Vorstandschaft des MYC Heidelberg verantwortlich.

Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bleibt in der jeweils aktualiserten Form bis auf Weiteres in Kraft.

 

Gezeichnet                                      

 

Ziegelmüller

 

Vorsitzender MYC Heidelberg e.V. im ADAC

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